Ob groß, ob klein, ob dick, ob dünn, wir schneiden alles!
Am liebsten jedoch botanisch anspruchsvolle Rückschnitte zur rechten Zeit.
Bitte bedenken Sie, dass vom 01. März. bis einschließlich den 30. September eines jeden Jahres die gesetzlich
auferlegte Vogelschutzzeit in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass weder wir als Fachfirma, noch Sie als Privatperson,
nicht mehr als leichte Pflegeschnitte durchführen dürfen (nur die frischen Triebe des Frühjahrs).